Maike Chandra

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Fachanwältin für Familienrecht

 

 

 

  • Fachdozentin f. Verwaltungsrecht der Referendar-Arbeitsgemeinschaft beim Oberlandesgericht Oldenburg
     
  • Mitglied im DeutscherAnwaltverein
     
  • Vorstandsvorsitzende des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins
     
  • Vorstandsmitglied im Niedersächsischen Anwalts- und Notarverband
     
  • Mitglied der ARGE Verwaltungsrecht

 

 

Fachgebiete:

  • Familienrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Schul- und Prüfungsrecht
  • Hochschulzulassungsrecht
  • Mietrecht

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