Kompetenz aus Erfahrung
Für Ihr Anliegen
Im Gerichtsviertel von Oldenburg finden Sie meine Anwaltskanzlei, in der Sie von mir, Rechts- und Fachanwältin Maike Chandra, als unabhängige Ratgeberin und Rechtsbeistand empfangen und beraten werden.
Seit 2004 stehe ich als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit 2016 auch als Fachanwältin für Familienrecht in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen für meine Mandantinnen und Mandanten zur Verfügung. Meine Schwerpunkte sind vor allem das Öffentlichen Recht und das Familienrecht.
Ich helfe bei Ihrer Scheidung und Trennung, in Unterhaltsfragen, Ihrer Baugenehmigung, Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, dienstlicher Beurteilung, in Ihren Prüfungsangelegenheiten, bei Fragen zu Hochschulzulassungen, Ihrer Studienplatzklage sowie in allen anderen beamtenrechtlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten mit Behörden.
Damit Sie in unserem Büro in Oldenburg keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer 0441 - 50 50 11 0.
Ich biete kompetenten Rechtsbeistand mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz in den Rechtsgebieten meiner Fachanwaltschaften Verwaltungsrecht und Familienrecht. Dabei habe ich mich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und lege größten Wert auf Qualität und Seriösität.
Wissensvermittlung aus Überzeugung
Für nachfolgende Fachkräfte
Seit dem Jahre 2004 bilde ich unsere Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des Oberlandesgerichtsbezirks Oldenburg zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung für die Anwaltsklausuren im öffentlichen Recht aus.
Diese Tätigkeit liegt mir besonders am Herzen.
Maike Chandra
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Mitglied der ARGE Verwaltungsrecht


